Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Klage von Klimaschützer:innen reagiert und das deutsche Klimaschutzgesetz als in Teilen verfassungswidrig beurteilt. Damit greift das Gericht die Appelle von Wissenschaftler:innen und Umweltorganisationen auf, die Rahmenbedingungen für das Erreichen der Pariser Klimaziele nachzubessern. Das Gericht beurteilte insbesondere die Verschiebung von wichtigen Meilensteinen der Treibhausgas-Minderung auf den Zeitraum nach 2030 als freiheitsverletztend. Für die Erneuerbaren Branche ist das Urteil von großer Bedeutung, da man sich durch die notwendigen Nachbesserungen die bessere Planbarkeit von Maßnahmen verspricht.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes
Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Entschluss des Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE).