Zeit, dass sich was dreht: Die Stadt Oldenburg sucht nach weiteren geeigneten Flächen als Standorte für mögliche Windenergieanlagen. „Im Kampf gegen den Klimawandel und für eine autarkere Energieversorgung kommt auch Oldenburg nicht umhin, mehr für den Ausbau der Windkraftnutzung zu tun“, macht Oberbürgermeister Jürgen Krogmann deutlich. Für Handlungsbedarf sorgen Vorgaben des Bundes und Landes. „Diesen Prozess wollen wir aktiv steuern. Wir wollen das Heft in der Hand behalten“, betont Krogmann. Er schlägt daher die Aufstellung eines sogenannten sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ vor, mit dem in Frage kommende Standorte ermittelt werden sollen. Beraten wird darüber am Donnerstag, 15. Dezember 2022, im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Zwei Gesetze sorgen für Rückenwind
Dass künftig ein anderer Wind weht, daran hat die Bundesregierung keinen Zweifel gelassen:
Das Bundeskabinett hat sich zum Ziel gesetzt, die Windenergie an Land deutlich auszubauen und bis zum Jahr 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien auf mindestens 80 Prozent und bis 2035 auf 100 Prozent zu erhöhen. Um das zu erreichen, sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen beschleunigt und die Bereitstellung notwendiger Flächen erleichtert werden. Dazu hat die Bundesregierung zwei Gesetze beschlossen, zum einen das Wind-an-Land-Gesetz und zum anderen eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Beide Gesetze treten am 1. Februar 2023 in Kraft.
Wind-an-Land-Gesetz gibt Flächenziele vor
Im Wind-an-Land-Gesetz wurde unter anderem ein Flächenbeitragswert für das Land Niedersachsen festgelegt. Danach sollen bis ins Jahr 2027 1,7 Prozent und bis ins Jahr 2032 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dabei können die Länder entweder selber planen oder regionale oder kommunale Teilflächenziele festlegen. Dies wiederum muss das Land bis zum 31. Mai 2024 nachweisen. Aktuell lässt das Landesumweltministerium eine Potenzialanalyse zur Ermittlung der regionalen Flächenbeitragswerte erarbeiten. Hieraus resultiert für Oldenburg die Mindestgröße der Fläche, die zukünftig für Windenergie im Flächennutzungsplan dargestellt werden muss. Das Ergebnis wird für das Frühjahr 2023 erwartet.
Windräder künftig auch im Landschaftsschutzgebiet zulässig
Darüber hinaus wurde im Bundesnaturschutzgesetz rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau mit einbezogen werden können. Demnach sind Windkraftanlagen ab dem 1. Februar 2023 in Landschaftsschutzgebieten planungsrechtlich zulässig. „Das bedeutet, dass eine Antragstellerin oder ein Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bundes-Immissionsschutzgesetz-Genehmigung für die Errichtung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet hat, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden“, erläutert Markus Löwer, Leiter des Stadtplanungsamtes.
Bisher vier Windkraftanlagen in Oldenburg
Zurzeit sind in der Stadt Oldenburg vier Windenergieanlagen vorhanden, die in einem 28 Hektar großen Sondergebiet „Wind“ liegen. Der Windpark befindet sich im Nordosten der Stadt, nördlich des Ellerholtweges und östlich der Bundesautobahn A 29. Der im Jahr 2012 beschlossenen Flächennutzungsplanänderung war eine Standortpotentialanalyse vorausgegangen. Um die Mitte 2014 in Etzhorn in Betrieb genommenen Rotoren hatte es eine juristische Auseinandersetzung gegeben, die erst 2015 beigelegt werden konnte. Die Gesamthöhe der Anlagen beträgt jeweils 149,5 Meter. Die Nennleistung umfasst jeweils drei Megawatt. Die vier Anlagen erzeugen mehr als 25 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr – damit lässt sich der jährliche Strombedarf von circa 25.000 Menschen decken.
Beitrag zur Klimaneutralität
Ob, wo und wie viele Windräder dazukommen werden, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab, das die Stadt nun anschieben will. Ziel ist es, zum einen das vom Land noch festzusetzende Teilflächenziel zu erreichen und zum anderen angesichts der Klimakrise den Ausbau von erneuerbaren Energien zu forcieren. „Durch die Ausweisung von neuen Flächen für Windenergieanlagen wird der im vergangenen Jahr gefasste Ratsbeschluss, Oldenburg bis 2035 klimaneutral zu machen, stark unterstützt“, erläutert Markus Löwer. Bei der Ermittlung künftiger Flächen soll aber auch darauf geachtet werden, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird, kündigt der Stadtplanungsamtsleiter an.
Foto oben © Mittwollen & Gradetschliev