Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat eine Bekanntmachung zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Diese richtet sich grundsätzlich an Gebietskörperschaften, Unternehmen, Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunaler Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen sowie sonstige Einrichtungen (bspw. Verbände, Vereine und Stiftungen). Zielgruppe sind dabei insbesondere Einrichtungen mit hoher gesellschaftlicher Vorbildfunktion und Öffentlichkeitswirkung. Gefördert werden lokal und regional wirkende Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit folgenden Förderschwerpunkten:
Anpassungskonzepte für Unternehmen
Förderung der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Unternehmen), die mögliche Risiken und Chancen adressieren, die sich aus dem Klimawandel ergeben.
Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung
Förderung der Entwicklung von Bildungsangeboten und deren pilothafte Umsetzung. Förderfähig sind dabei Fort- und Weiterbildungen in der beruflichen Bildung und im Ehrenamt, Bildungsmodule in Ausbildung, Lehre und Studium.
(Hinweis: Nicht förderfähig sind Schülerförderung oder Bildungsangebote für Lehrer und Schüler.)
Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen
Förderung von Vorhaben mit Modellcharakter zur Erprobung innovativer Kooperationen im Bereich Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Projekten mit bundesweiter Ausstrahlung und einem hohen Potenzial zur Übertragung der erarbeiteten Politiken, Managementsysteme und / oder Prozesserfahrungen in den Netzwerken.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Projektskizzen bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden (elektronisch über „Easy-Online“ und postalisch).
- Für das Auswahlverfahren 2019 werden Projektskizzen berücksichtigt, die zwischen dem 01. August und 31. Oktober 2019 eingereicht werden.
- Das Auswahlverfahren 2020 startet ebenfalls zum 01. August und endet am 31. Oktober 2020.
Anschließend werden vorausgewählte Projektträger zur formalen Antragsstellung aufgefordert. Die Vorhaben können frühestens acht Monate nach Skizzeneinreichung starten.
Details zu den Förderbedingungen sowie weitere Informationen und Antragsunterlagen stehen auf der Website des BMU bzw. demnächst auf der Website der ZUG bereit.
Bild: BMU, Text: MCON